Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: Hotelbewertungen können nicht pauschal untersagt werdenveröffentlicht am 11. Juni 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 18.01.2012, Az. 5 U 51/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 824 Abs. 1 BGB, § 824 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB, Art. 5 GG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 6 Abs. 1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotels nicht pauschal die Bewertung seines Betriebs in einem Internet-Bewertungsportal untersagen lassen kann. Die Klägerin sei – entgegen ihrer Darstellung – unzutreffenden und für ihren Betrieb abträglichen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, da sie deren Löschung verlangen und dies ggf. auch gerichtlich durchsetzen könne. Ein allgemeines Bewertungsverbot könne jedoch dazu führen, dass der Betrieb einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht würde, was dem Interesse der Allgemeinheit zuwider liefe. Zum Volltext der Entscheidung:
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