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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Februar 2010

    BPatG, Beschluss vom 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 27/09
    § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Kennzeichnung „Verlorene Generation“ zumindest für Waren und Dienstleistungen geologischen Inhalts nicht lediglich beschreibend ist und damit einer Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes kein absolutes Schutzhindernis entgegensteht. Zwar möge der Begriff „Generation“ in Zusammenhang mit geologischen Themen gelegentlich Verwendung finden (wird näher ausgeführt). Eine Verwendung der Wortfolge „Verlorene Generation“ sei indes im Hinblick auf geologische Themen zum einen nicht belegbar, zum anderen wäre ein möglicher beschreibender Aussagegehalt oder enger beschreibender Bezug zu den in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen für die angesprochenen Verkehrskreise auch nicht ohne gedankliche Zwischenschritte erkennbar bzw. herstellbar. Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)

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