Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Bei wettbewerbsrechtlichen Klagen (hier: Abmahnkosten) ist immer das Landgericht sachlich zuständig / Gerichtsstandbestimmungsverfahrenveröffentlicht am 14. Juli 2015
OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2015, Az. 32 SA 29/15
§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPODas OLG Hamm hat den Zuständigkeitskonflikt zwischen zwei Amtsgerichten gelöst und entschieden, dass bei wettbewerbsrechtlichen Klagen (hier: Abmahnkosten) immer das Landgericht sachlich zuständig ist. Stehe ein zuständiges drittes Gericht im Gerichtsstandbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht sicher fest, sei an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses ggfs. auf Antrag weiterverweisen könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)