IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 23.03.2010, Az. 4 U 159/09
    §§ 2, 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung mit der Ankündigung eines (erheblichen) Rabatts wegen einer bevorstehenden Geschäftsaufgabe unzulässig ist, wenn das Geschäft tatsächlich gerade erst eröffnet wurde. Es handele sich dann um eine Irreführung über den Anlass des Verkaufs sowie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils. Diese Angaben würden zu einer falschen Vorstellung der angesprochenen Verbraucher führen, weil es in Wirklichkeit um eine Geschäftseröffnung zum Zwecke einer kurzfristigen Veräußerung von vorhandener oder anderwärtig beschaffter Ware gegangen sei. Ein soeben erst eröffnetes Geschäft könne mit der Eröffnung jedoch nicht zugleich wieder aufgegeben werden. Eine Geschäftsaufgabe setze schon dem Wortsinn nach voraus, dass das Geschäft zumindest eine gewisse Zeit vorher an Ort und Stelle bestanden habe. Mit der nur vorgespiegelten Geschäftsaufgabe fehle es auch an der erwähnten Zwangslage. Dies habe dazu geführt, dass die gerade wegen der angeblich erzwungenen Geschäftsaufgabe versprochenen außergewöhnlichen Preisvorteile von bis zu 75 % keine reale Grundlage hatten. Da die irreführende Werbung geeignet sei, die Kaufentscheidung von Verbrauchern zu beeinflussen, sei die Unterlassung anzuordnen.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Februar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Passau, Urteil vom 03.11.2008, Az. 1 HK O 9/08
    §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Die Erscheinung eines mit Räumungsverkaufs-Preisen werbenden Teppichhändlers ist Alltag geworden. Mitunter ist dem durchschnittlichen Passanten nicht einmal bekannt, dass das Ladengeschäft, welches in zuvor genannter Weise wirbt, in der Vergangenheit überhaupt eröffnet hatte. Der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe kurz nach der Eröffnung des Ladenlokals ist nach Auffassung der Wettbewerbszentrale eine Masche geworden. „Das Firmenkonglomerat „Tratex“ mit Hauptsitz in Süddeutschland hat diese Praxis zwischenzeitlich so weit ausgebaut, dass im Wechsel Neueröffnungen und Räumungsverkäufe wegen Geschäftsaufgabe durch verschiedene GmbHs [der Verf.: u.a. Samtex GmbH] durchgeführt werden.“ so die Wettbewerbshüter. In dem nun vom LG Passau zu entscheidenden Fall war am 14.06.2007 eine Filiale in Passau mit einer „Neueröffnungswerbung“ beworben worden und am 19.10.2007 der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe angekündigt worden. Das LG Passau verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung, da das Geschäftsgebaren auf eine Forderung von Mondpreisen hinausliefe, die irreführend seien. Nach geltender Rechtslage muss zwar der frühere Preis vor der Preisreduzierung lediglich drei Monate lang gefordert werden; hier war das betreffende Ladengeschäft zwischenzeitlich längere Zeit geschlossen.

I