Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Beweislastumkehr – Wer ein faktisch geschlossenes Vertriebssystem unterhält, muss beweisen, dass sich die Markenrechte an seinen Waren NICHT erschöpft habenveröffentlicht am 25. Mai 2010
OLG Stuttgart, Urteil vom 04.03.2010, Az. 2 U 86/09
§§ 4; 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 MarkenGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass – wenn die Erschöpfung von Markenrechten gegenüber dem Betreiber eines geschlossenen Vertriebssystems behauptet wird – der Betreiber dieses Betriebssystems das Gegenteil zu beweisen hat. Dabei wies der Senat darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BGH ein geschlossenes Vertriebssystem bereits dann vorliege, wenn der Generalimporteur nach den getroffenen Vereinbarungen verpflichtet sei, die Ware nicht an Zwischenhändler zum Weitervertrieb außerhalb seines jeweiligen Vertragsgebiets abzugeben. (mehr …)
- Und tschüß! Arcandor-Spielwiese myby.de schließt erstmal die Pfortenveröffentlicht am 12. Juni 2009
„Liebe myby-Kunden, … Ihr myby-Shop wird zur Zeit gewartet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir vorübergehend nicht erreichbar sind.“ Vorübergehend? Technische Probleme? Wir glauben eher, dass der Insolvenzantrag von Arcandor am 09.06.2009 Grund für die kleine Pause war. An myby halten laut internetworld Axel Springer 25,1 Prozent und Arcandor-Tochter Primondo 74,9 Prozent der Anteile (JavaScript-Link: internetworld). Grund zur Panik? Erstmal nicht. Ein Insolvenzantrag ist keine Insolvenz und dass die bestellte und ggf. bezahlte Ware nicht ausgeliefert wird, ist derzeit eher unwahrscheinlich (Link: myby).