Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Stuttgart: Die Verwendung gesetzlicher Begriffe in der Widerrufsbelehrung reicht nicht aus / Von „Fernabsatzvertrag“ bis „Verbraucher“veröffentlicht am 9. November 2009
LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2008, Az. 39 O 25/08 KfH
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; §§ 312 c Abs. 1 Satz 1; 312 d; 355 BGBDas LG Stuttgart hat einem Onlinehändler untersagt, bei Internetverkäufen eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, welche die nachfolgenden Formulierungen enthält: „Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen bezüglich der bei uns im Wege des Fernabsatzes gekauften Waren ein Widerrufsrecht zu.“ Hinweis: Dem Verfahren wurde ein Streitwert von 30.000 EUR zu Grunde gelegt. Dies dürfte jedoch in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass sich der Gebührenstreitwert aus der Addition der Summe von Klage und Widerklage ergab (§ 45 Abs. 1 GKG). (mehr …)