Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Leipzig: Immobilienmakler muss bei Internetaktivität über eigene Gewerbeerlaubnis verfügenveröffentlicht am 10. September 2014
LG Leipzig, Endurteil vom 12.06.2014, Az. 05 O 848/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG, § 3 ZPO, § 5 ZPODas LG Leipzig hat entschieden, dass eine Immobilienmaklerin selbst über eine entsprechende Gewerbeerlaubnis verfügen muss und sich nicht an der Gewerbeerlaubnis eines Mitarbeiters bedienen darf. Auch habe die Immobilienmaklerin auf ihrer Website im Impressum die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde wie die Anschrift oder einen Link zur Homepage der Aufsichtsbehörde aufführen müssen, was nicht geschehen war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Makler müssen im Impressum die Aufsichtsbehörde angeben – nicht allerdings die Behörde, die die Erlaubnis erteilt hatveröffentlicht am 14. April 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2013, Az. 14c O 92/13
§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 4 UWG; § 5 Abs. 1 TMGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass Makler der Impressumspflicht genüge tun, wenn sie die zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Die Behörde, die die Gewerbeerlaubnis erteilt hat – soweit diese sich von der Aufsichtsbehörde unterscheidet – sei nicht von der Pflicht des § 5 TMG erfasst. Zum Volltext der Entscheidung: