Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamm: Privatverkauf oder Gewerbe? – 250 Akkus bei eBay lassen den Verkäufer zum Unternehmer werdenveröffentlicht am 27. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, Az. 4 U 147/12
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB; § 5 Nr. 1 TMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von 250 Akkus über eine Internet-Handelsplattform ein gewerbliches Handeln indiziert, so dass der Verkäufer eine Widerrufsbelehrung und weitere Verbraucherpflichtinformationen vorhalten muss. Dies gelte auch, wenn der Verkäufer zuvor nur sporadisch einzelne Artikel aus Privatgebrauch verkauft habe und es sich bei dem Posten Akkus um einen Fehlkauf des Arbeitgebers des Verkäufers handele, die ihm – ursprünglich für den privaten Gebrauch – überlassen worden waren. Einen Streitwert von 20.000,00 EUR erachtete das Gericht für angemessen. Zum Volltext der Entscheidung: