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- LG Berlin: Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung wegen außergerichtlicher Honorarvereinbarungveröffentlicht am 2. Juni 2009
LG Berlin, Beschluss vom 30.04.2009, Az. 96 O 60/09
§§ 8 Abs. 4, 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt, wenn der Abmahner – zur Meidung eines Kostenrisikos – mit seinem Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung abschließt, gegenüber den Abmahnungsopfern dann aber später nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und somit höher abgerechnet wird. Ein Missbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG liege insbesondere dann vor, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs vorwiegend dazu diene, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen entstehen zu lassen. (mehr …)