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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 16. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWenn alles nichts mehr hilft, hilft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ein Filesharer war von den französischen Verwertungsgesellschaften SACEM und SDRM nach dem Download von 14.000 Musikstücken auf Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 20.000 EUR in Anspruch genommen worden. Der Mann hatte bereits 2007 alles zugegeben, sich dann aber doch überlegt, dass er eigentlich „den freien Zugang zur Kultur als Grundrecht“ benötige, was ihm durch das seit 2010 geltende Gesetz für Internetsperren unbotsmäßig eingeschränkt werde. Was dem Betroffenen nun fehlt, so Heise, ist das gute Geld, um den Prozess zu finanzieren. 5.000,00 Euronen sollen es ein. Der Altvater des Protests Filmemacher Jean-Luc Godard betreibt mit einer überschaubaren Geldspende von 1.000 EUR in späten Tagen Eigenmarketing, etwas Unterstützung ist dem Filesharer per Flattr und PayPal zugekommen, aber es fehlen immer noch ca. 1.800,00 EUR. Interessant finden wir Godards Argumentation, es gäbe kein geistiges Eigentum. Nachkommen eines Urhebers würden von dessen Werken lediglich bis zu ihrer Volljährigkeit profitieren. Wer Gäffken schon auf den Wege half, ist nicht ganz so weit davon entfernt, auch dem (all-) gemeinen Filesharer unter die Arme zu greifen.

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