Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der goldene Schokoladenbär von Lindt verletzt nicht die Markenrechte der Firma Haribo / Goldbärveröffentlicht am 24. September 2015
BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az. I ZR 105/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG, § 4 Nr. 9 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine von der Firma Lindt vertriebene in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur in Bärenform („Lindt Teddy“) nicht die Markenrechte der Firma Haribo an den Wortmarken „Goldbären“, „Goldbär“ und „Gold-Teddy“ verletzt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Goldener Bär vs. Goldbär – Keine Markenverletzung einer Wortmarke durch 3D-Gestaltungveröffentlicht am 15. April 2014
OLG Köln, Urteil vom 11.04.2014, Az. 6 U 230/12
§ 14 MarkenG
Das OLG Köln hat entschieden, dass der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär von Lindt nicht die Markenrechte der Firma Haribo an der Wortmarke „Goldbär“ verletzt. Eine Verletzung der Marke durch die dreidimensionale Gestaltung des Schokobären sei nicht ersichtlich, da der Schokoladenbär für Verbraucher durch das Logo und die Anlehnung an den Goldhasen eindeutig als von der Firma Lindt kommend identifizierbar sei. Eine Verwechslungsgefahr liege somit nicht vor. Zur Pressemitteilung vom 11.04.2014: - LG Köln: In Goldfolie verpackter Schokoladenbär von Lindt & Sprüngli verletzt Wortmarke (!) „Goldbär“ von HARIBOveröffentlicht am 19. Dezember 2012
LG Köln, Urteil vom 18.12.2012, Az. 33 O 803/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 1 MarkenG, § 14 MarkenG
Das LG Köln hat entschieden, dass die weitere Verbreitung des sog. „Lindt-Teddys“, eines von der Lindt & Sprüngli AG (der Beklagten) vertriebenen in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären, gegen Markenrechte der Fa. HARIBO (der Klägerin) verstößt. Die Besonderheit des Verfahrens liegt darin, dass nach Ansicht des Landgerichts ein Verstoß gegen eine Wortmarke auch dann vorliegt, wenn diese Wortmarke den in der dreidimensionalen Produktgestaltung verkörperten Sinngehalt wiedergibt. Zum Wortlaut der Pressemitteilung 10/12: (mehr …)