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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 14. August 2009

    Laut einer Nachricht der W&V darf die nordrhein-westfälische CDU nicht mit dem Konterfei von Horst Schlämmer alias Hape Kerkeling werben. Darauf habe die Produktionsfirma des Kerkeling-Films „Isch kandidiere!“ gepocht. In einer CDU-Wahlkampfanzeige sei ein Foto von Schlämmer mit der CDU-Bürgermeisterkandidatin von Grevenbroich zu sehen gewesen. Kerkeling parodiere mit seiner Figur des politisch ambitionierten Lokalreporters Horst Schlämmer aus Grevenbroich derzeit das Wahlkampfgeschehen. „Natürlich würde Horst Schlämmer immer nur für seine eigene Partei – die Horst Schlämmer Partei (HSP) – Werbung machen“, habe die Firma am Donnerstag mitgeteilt. Darauf habe man auch die CDU in Grevenbroich hingewiesen. Die Partei habe daraufhin versichert, dass es sich um eine einmalige Aktion gehandelt habe. (JavaScript-Link: w&v).

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