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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 14. Februar 2012

    Das Londoner Patentgericht hat in dieser Entscheidung einen Fotografen wegen Verletzung des Urheberrechts verurteilt. Dabei sah das Foto des Beklagten dem Foto des Klägers nicht gerade ähnlich, lediglich die zugrunde liegende Idee war dieselbe: Die Bilder zeigten jeweils einen roten Doppeldeckerbus vor der schwarz-weiß gefärbten Kulisse des Big Ben. Die Perspektive jedoch war völlig unterschiedlich. Das Gericht entschied zu Gunsten des Kläger, weil eine Reproduktion wesentlicher Elemente vorliege, in diesem Fall des roten Busses vor dem schwarz-weißen Hintergrund. Eine Übertragbarkeit auf deutsches Urheberrecht sollte in diesem Fall jedoch nicht gegeben sein, da Motive und Ideen grundsätzlich nicht geschützt sind.

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