IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. November 2012

    Wir hatten berichtet (hier): Der sog. High Court of Justice of England and Wales hatte am 07.07.2012 entschieden, dass der Galaxy Tablet Computer der Firma Samsung Electronic (UK) in den Ausführungen Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 Apples Geschmacksmuster No. 0000181607-0001 nicht verletze. Nicht nur, dass Apples Ansprüche zurückgewiesen wurde. Die britischen Richter verurteilten Apple auch noch dazu, ihr Urteil, jedenfalls im Ergebnis, auf der britischen Apple-Website zu veröffentlichen. Apple nahm die Entscheidung als Anlass, noch mit den Worten des Gerichts (!) kräftig für die eigenen Produkte bzw. das eigene Produktdesign zu werben. Unser Kommentar war: „Was wir davon halten? Oha …“ Wir sollten Recht behalten. Wie nunmehr bei Golem (hier) zu lesen ist, fand das Gericht die veröffentlichte Erklärung von Apple wenig erheiternd und verurteilte das amerikanische Unternehmen dazu, die Erklärung richtig zu stellen. Dies beinhaltet, den Link auf das Urteil größer darzustellen, darauf zu verzichten, auf andere Urteile hinzuweisen, nach denen Samsung bei gleichen Klageansprüchen verurteilt worden war – und das Zitat des Richters Colin Birss zu entfernen, welcher das iPad als viel „cooler“ als Samsungs Galaxy Tab bezeichnet hatte. Das Gericht wies darauf hin, dass die richterliche Anordnung nicht den Sinn habe, eine Partei zu bestrafen oder sie das Gesicht verlieren zu lassen, sondern geschäftliche Unsicherheiten auszuräumen.

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAm 07.07.2012 urteilte der sog. High Court of Justice of England and Wales, dass der Galaxy Tablet Computer der Firma Samsung Electronic (UK), nämlich in den Ausführungen Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 Apples Geschmacksmuster No. 0000181607-0001 zum Apple iPad nicht verletze (hier) und verurteilte Apple dazu, dieses richterlicher Ergebnis auf seiner britischen Website zu veröffentlichen. Apple nahm die Verpflichtung zum Anlass, mit den Worten des Gerichts (!) ein wenig die Werbetrommel für die eigenen Produkte zu rühren (hier). Was wir davon halten? Oha …

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