Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Wer Zugang zu seinem Grundstück „zu privaten Zwecken“ erlaubt, gibt damit noch nicht die Erlaubnis zur Anfertigung und kommerziellen Verwertung von Fotos des Grundstücksveröffentlicht am 29. April 2013
BGH, Urteil vom 01.03.2013, Az. V ZR 14/12
§ 1004 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer die Entscheidungshoheit über die kommerzielle Nutzung von Fotografien seines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude (z.B. Schloss Sanssouci) auch dann behält, wenn er den Zugang zu seinem Grundstück „zu privaten Zwecken“ erlaubt hat. Die kommerzielle Verwertung entspreche gerade nicht der Betretung des Grundstücks zu privaten Zwecken (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.12.2010, Az. V ZR 45/10). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Google Street View-Aufnahmen sind nur unter besonderen Umständen rechtswidrigveröffentlicht am 21. März 2011
KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2010, Az. 10 W 127/10
§§ 823, 1004 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass der Google Inc. Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus nicht untersagt werden dürfen. Den entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wies der Senat zurück. Etwas anderes gelte nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt würden und/oder die Wohnung zeigten, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen könne. Dies sei hier aber nicht der Fall. In diesem Zusammenhang auch von Interesse BGH, Urteile vom 17.12.2010, Az. V ZR 44/10, 45/10 und 46/10. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)