Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Canon fordert die Einrichtung einer eigenen Top-Level-Domain .canonveröffentlicht am 17. März 2010
Das Verfahren zu den neuen generischen Top-Level-Domains ist noch nicht einmal in trockenen Tüchern, da erscheint Canon bereits mit der Forderung, die ICANN möge ihr die Top-Level-Domain „.canon“ einrichten. Die Japaner gehen davon aus, die TLD ab Mitte 2011 nutzen zu können (Golem). Bevor nun wieder jedermann loszieht und sich in wildesten Träumen seine eigene TLD ausdenkt sei auf zweierlei Punkte hingewiesen. Die Einrichtung der TLD wird 1) voraussichtlich erheblich mehr kosten, als Hinz zu investieren bereit oder Kunz sogar in der Lage ist, zu bezahlen. 2) Es gab bereits frühzeitig einige „Empfehlungen„, die bei gehöriger Berücksichtigung dem wilden Gedankentreiben schnell ein Ende bereiten dürfte. Freihaltebedürftige Begriffe oder Begriffe, die als TLD verwendet, technische Konflikte nach sich zu ziehen drohen, sollen nicht registriert werden können.
- Der Dispute-Eintrag für ausländische Domainsveröffentlicht am 30. Oktober 2009
Verstößt eine deutsche Domain gegen geltendes Markenrecht, so kann der betroffene Domaininhaber auf Unterlassung/Löschung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Um während eines anhängigen Rechtsstreits zu verhindern, dass die fragliche Domain auf einen Dritten übertragen wird, bietet die DENIC e.G. einen sog. Dispute-Eintrag (Dispute). Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird neuer Domaininhaber, sobald die Domain freigegeben wird. Der Dispute-Eintrag blockt jedoch lediglich deutsche Domains (.de), nicht aber eine .com-Domain. Für sog. generische Top-Level-Domains (gTLDs, z.B. .com, .net, .org, .biz, .info, .name ), nicht aber country code Top-Level-Domains (ccTLD, z.B. co.uk), sieht die Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) den sog. Registrar-Lock vor. (mehr …)