Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: „kalimera“ heißt (auch) „Guten Morgen“ – Zur Verwechslungsgefahr bei fremdsprachlichen Begriffenveröffentlicht am 5. September 2012
BPatG, Beschluss vom 16.07.2012, Az. 27 W (pat) 547/11
§ 42 Abs. 2 MarkenG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass zwischen der Wort-/Bildmarke „kalimera“ und der Wortmarke „Guten Morgen“ in Bezug auf Säfte keine Verwechslungsgefahr besteht. Zwar könne „kalimera“ aus der griechischen Sprache auch „Guten Morgen“ bedeuten (es bedeutet aber auch allgemein „Guten Tag“), dies begründe jedoch keine Verwechslungsgefahr bei den angesprochenen Verkehrskreisen. Sollte dem inländischen Verbraucher die Bedeutung von „kalimera“ bekannt sein, werde er ohne Weiteres erkennen, dass es sich hier um Begriffe unterschiedlicher Sprachen mit einem lediglich ähnlichen Sinngehalt handele. Sei einem Verbraucher der Begriff nicht bekannt, erkenne er schon gar keine Ähnlichkeit. Zum Volltext der Entscheidung: