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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. September 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 223/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 HwO, § 7 HwO

    Der BGH hat entschieden, dass der Meister eines Hörgeräteakustik-Unternehmens, welches aus einer Hauptniederlassung und eine Zweigstelle in der Nachbarstadt besteht, nicht ständig in der Hauptniederlassung persönlich anwesend sein muss. Es bestehe nicht die Gefahr einer Irreführung, da der Verbraucher im Zweifel gar nicht wisse, dass der Meister für zwei Betriebe in die Handwerksrolle eingetragen sei. Zudem werde auch nicht die Erwartung des Verbrauchers enttäuscht, wenn er – ohne Termin – ein Ladenlokal der Beklagten aufsuche und erfahre, dass ein Gespräch mit dem Meister zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sei, da er sich im Schwesterunternehmen aufhalte. Zum Volltext der Entscheidung:

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