IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Februar 2014

    BGH, Urteil vom 15.10.2013, Az. X ZR 41/11
    § 3 Abs. 1 S. 2 PatG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Patentanspruch (hier: für ein Computersystem und eine Anzeigeeinheit) bereits offenkundig ist, wenn die wesentlichen Informationen bereits in einem Handbuch veröffentlicht wurden. Die technische Lehre sei demnach nicht mehr patentfähig. Dies gelte auch dann, wenn das besagte Handbuch einer Vorrichtung nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden durfte und eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt worden sei. Diese Untersagung sei keiner Geheimhaltungsvereinbarung gleichzusetzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammCui honorem, honorem: Kollege Konstantin Ewald von der Kanzlei Osborne Clark hat sich eingehend mit der Frage beschäftigt, ob ein Computerspiel mit einem gedruckten Handbuch versehen sein muss oder ob auch ein online zur Verfügung gestelltes Handbuch ausreicht. Der Beitrag wirft auch die Frage auf, in welcher Sprache ein Handbuch verfasst sein muss, insbesondere, ob ein in englischer Sprache gehaltenes Handbuch ausreicht. In letzterem Punkt verweist Ewald zutreffend auf die Entscheidungen OLG Karlsruhe, Urteile vom 21.12.1991, Az. 12 U 147/90 und LG München, Urteil vom 28.03.1996, Az. 7 O 6397/93. Erwähnt werden sollte der Vollständigkeit halber noch ein älteres Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.10.1985 (CR 1987, S. 173), welches im Gegensatz zu den vorgenannten Urteilen zum Ausdruck bringt, dass kein Anspruch auf Erhalt eines deutschsprachigen Bedienungshandbuches besteht. Für die, die das Thema angeht: Lesenswert! (Quelle).

  • veröffentlicht am 4. Juni 2009

    Die Sony Deutschland GmbH will nicht länger tatenlos zusehen, wie Onlinehändler Sony-Produkte aus dem Ausland „wild“ importieren und hier – zum Verdruss der Verbraucher – ohne deutsche Bedienungsanleitung oder ohne eine notwendige EAR-Registrierung anbieten. Bereits im Februar 2009 hatte Sony Deutschland auf einer Roadshow angekündigt, den wettbewerbsrechtlichen Hammer gegen die Irreführer kreisen zu lassen. Aktuell, so Sony Deutschland in einer Pressemitteilung vom 02.06.2009, habe man gegen zwei Internethändler eine Unterlassungserklärung bzw. eine einstweilige Verfügung erwirken können. Dabei war es auch zu einer Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie bei den Online-Shop-Angeboten gekommen. (mehr …)

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