IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 28.10.2010, Az. I ZR 60/09 – Hartplatzhelden
    § 4 Nr. 9 lit. b UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Beklagte betrieb unter „www.hartplatzhelden.de“ ein durch Werbeeinnahmen finanziertes Internetportal, in das Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme einstellen konnten, die einzelne Szenen des Spielgeschehens von ein- bis eineinhalbminütiger Dauer wiedergaben. Die Filmausschnitte konnten von anderen Internetnutzern kostenlos aufgerufen und angesehen werden. Der Kläger, der Württembergische Fußballverband e.V., war der Ansicht, dass ihm als Veranstalter der Spiele in seinem Verbandsgebiet das ausschließliche Recht zu deren gewerblicher Verwertung zustehe. Er verlangte daher von der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Leistungsübernahme, der wettbewerbswidrigen Behinderung sowie des Eingriffs in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Unterlassung. Der I. Zivilsenat verneinte ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes. Die Veröffentlichung der Filmausschnitte sei keine keine nach § 4 Nr. 9 lit. b UWG unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses. Die vom Kläger erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedürfe im Übrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der Kläger könne sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt würden. Der Volltext des Urteils liegt derzeit noch nicht vor.

I