Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt (Oder): Kfz-Werkstatt darf mit Abnahme der Hauptuntersuchung werbenveröffentlicht am 2. Oktober 2015
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 03.09.2015, Az. 31 O 29/15
§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 29 StVZODas LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit „HU/AU“ neben anderen Leistungen nicht irreführend ist. Zwar sei nicht die Werkstatt selbst, sondern nur eine amtliche anerkannte Überwachungsorganisation zur Abnahme der Haupt- und Abgasuntersuchung berechtigt. Die beklagte Werkstatt gebe in der Werbung aber auch gar nicht an, diese Untersuchungen selbst durchzuführen, so dass eine unwahre Angabe nicht vorliege. Zudem sei es dem durchschnittlichen Kraftfahrer auch bekannt, dass für die Abnahme von HU/AU in einer Werkstatt üblicherweise zugelassene Prüfer in die Werkstatt kommen und die entsprechenden Untersuchungen durchführen. Zum Volltext der Entscheidung hier.