Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Keine Kennzeichnungspflicht von Haushaltsgeräten nach dem EnVKG, wenn es sich um eine reine Messeausstellung (ohne Verkauf) handeltveröffentlicht am 7. Dezember 2012
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 30.10.2012, Az. I-4 U 108/12
§ 2 Nr. 16 EnVKG, § 3 Abs. 1 EnVKGDas OLG Hamm hat entschieden, dass Haushaltsgeräte auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden müssen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 05.12.2012: (mehr …)