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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. August 2011

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2011, Az. I-2 W 15/11
    §§ 51 Abs. 1; 68 Abs. 1 GKG

    Das OLG Düsseldorf hat in einem in der Begründung beispiellosen Beschluss Anwaltsschelte betrieben und die angeblich vorsätzliche untersetzte Angabe von Verfahrensstreitwerten bei gleichzeitiger (gerichtsseitig angenommener) Abrechnung nach Stundenhonorar grundsätzlich als versuchten Betrug zu Lasten der Landeskasse gewertet. Im vorliegenden Fall wurde in einem Patentstreitverfahren – Düsseldorf ist einer der klassischen Gerichtsstände für derartige Klageverfahren – der Streitwert von 5 Mio. EUR auf 30 Mio. EUR heraufgesetzt. Bei der Festsetzung des Streitwertes sei das Gericht an eine Wertangabe der Parteien, möge sie ggf. auch übereinstimmend erfolgt oder von der gegnerischen Seite unwidersprochen geblieben sein, nicht gebunden. Die Heraufsetzung erfolgte u.a. mit folgender Begründung: „Den maßgeblichen Gesamtumsatz der Beklagten in der Zeit von 2006 bis zum voraussichtlichen Ablauf des Klagepatents am 30.06.2012 gibt die Klägerin nach Auswertung verschiedener von ihr herangezogener Quellen selbst mit 2.028.000.000,00 EUR an, wobei auf die Jahre 2006 bis 2010 ein Umsatz von 1.162.000.000,00 EUR und auf die Zeit von 2011 bis zum Ablauf des Klagepatents ein prognostizierter Umsatz von 866.000.000,00 EUR entfällt.“ Außerdem sei ein Lizenzssatz von 1,5 % – und nicht – wie klägerseitig angegeben – 0,5 % anzunehmen. Der Deutsche Anwaltsverein hat die Entscheidung in einer Pressemitteilung mittlerweile als „Generalverdacht“ verurteilt und die an die Anwaltschaft gerichteten Vorwürfe „skurril“ genannt. Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. März 2010

    BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08
    §§ 3, 5 UWG; § 1 PAngV

    Der BGH hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Folgendes war geschehen: Die Parteien waren Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltselektronik. Der Beklagte bot am 10.08.2006 eine Espressomaschine über die Preissuchmaschine idealo.de an. Das Prinzip: Versandhändler übermitteln dem Betreiber dieser Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben in Preisranglisten ein. Preisänderungen werden dort nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Mai 2009

    BVerfG, Beschluss vom 21.04.2009, Az. 1 BvR 2310/06
    §§ 14 Abs. 1, 37 Abs. 2 S. 2 RVG

    Das BVerfG hat per Beschluss deutlich gemacht, dass Probleme mit dem Streitwert durchaus zu noch größeren Problemen mit dem Streitwert führen können. Der Senat erklärte bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nicht gebunden zu sein und erhöhte den vom Beschwerdeführer gewünschten Streitwert von 6.000,00 EUR auf 16.000,00 EUR. Dem Festsetzungsantrag komme, so die Karlsruher Richter, im Rahmen der Gegenstandswertfestsetzung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG nur eine verfahrenseinleitende Bedeutung zu. Der für andere gerichtliche Verfahren etwa in § 308 Abs. 1 ZPO zum Ausdruck kommende „ne ultra petita“-Grundsatz gelte hier nicht. (mehr …)

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