Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Abmahnung von Strato-Kunden durch Getty Images Inc.veröffentlicht am 19. April 2009
Nach einer Mitteilung von heise online werden Kunden des Webhosters Strato, welche die von Strato zur Verfügung gestellten Website-Templates aus dem Homepage-Baukasten LivePages verwenden, von der Bildagentur Getty Images abgemahnt. Hintergrund des Geschehens ist, dass die Templates dem Vernehmen nach Fotos verwenden sollen, für welche keine Bildnutzungsrechte vorliegen. Heise verwies auf Forderungen für die Nachlizenzierung der Bilder in Höhe von 1.500,00 EUR. Strato habe auf Nachfrage eine zweistellige Anzahl von Kunden berichtet, die eine derartige Abmahnung erhalten hätten, wobei Getty Images gegen die Strato-Kunden, nicht aber Strato selbst vorgegangen sei. Strato will in der Zwischenzeit reagiert haben und auch bemüht sein, ein Gesamtlösung mit Getty Images für die unberechtigte Bildnutzung zu finden (JavaScript-Link: heise).
- LG München: Getty Images Inc. steht Schadensersatz für Bilderklau zuveröffentlicht am 24. November 2008
LG München, Urteil vom 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07
§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 19 a, 31 Abs. 1, Abs. 3, 72 Abs. 1, 97 Abs. 2 UrhGDas LG München hat entschieden, dass der Firma Getty Images Inc. für die unberechtigte Verwendung der von ihr lizenzierten Fotografien, hier: u.a. amerikanischer und britischer Fotografen, Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzgebühren zu zahlen ist. Die Höhe der Lizenzgebühren richtet sich dabei nach der Gebührenliste von Getty Images Inc. Der zu Grunde zu legende Zeitraum entspricht den von Getty Images Inc. angebotenen Lizenzintervallen; eine anteilige Berechnung der Lizenzgebühren nach der tatsächlichen Nutzungsdauer lehnte das Landgericht ab. Als Besonderheit dieses Falles dürfte gelten, dass
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Getty Images Inc. die Ansprüche der sechs Fotografen in gewillkürter Prozessstandschaft und nicht als Anspruch aus eigenem Recht geltend machte. Zudem reagierte Getty Images Inc. im Wege einer Widerklage, nachdem der Abgemahnte eine Feststellungsklage auf Nichtbestehen der erhobenen Ansprüche eingereicht hatte.