Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Die Bewerbung eines fälschungsgefährdeten Produkts als „Originalware“ ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeitenveröffentlicht am 18. September 2011
OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az. I-4 W 121/10
§ 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Hamm hat in dieser kurzen Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Bewerbung von Textilien mit der Bezeichnung „Originalware“ keine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Gerade beim Handel mit Textilien, wo Fälschung und Imitate häufig vorkommen, sei diese Information für den Verbraucher zulässig. Vorsicht bei der Formulierung ist jedoch geboten: Das LG Bochum hat eine „Echtheitsgarantie“ für Parfüms als irreführend eingestuft. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Vertrieb eines Imitats eines Markenparfums, das „lediglich Assoziationen an das Original weckt“, verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 8. Mai 2011
BGH, Urteil vom 05.05.2011, Az. I ZR 157/09
§ 6 Abs. 2 Nr. 6 UWGDer BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 77/2011 entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden. Es sei nicht zwingend anzunehmen, dass der Endverbraucher erkenne, dass es sich um die Imitation eines Markenprodukts handele. Der BGH wies den Rechtsstreit allerdings zurück an das Berufungsgericht zur weiteren Unterscheidung, da das beklagte Unternehmen die eigenen Parfums auch Fachhändlern angeboten habe. Im Übrigen sei zu prüfen, ob die Werbung der Beklagten gegenüber Händlern eine unangemessene Ausnutzung des Rufs der Marken der Klägerin darstelle. Zum Volltext der Pressemitteilung: