Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Stromunternehmen muss nach irreführendem Infobrief berichtigende Schreiben an Kunden schickenveröffentlicht am 8. August 2013
KG Berlin, Urteil vom 27.03.2013, Az. 5 U 112/11
§ 5 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 u. 3 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Stromunternehmen, welches Kunden in einem „Infobrief“ auf irreführende Weise über Preiserhöhungen informierte und deren stillschweigende Zustimmung konstatierte, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt werde, dazu verpflichtet werden kann, ein berichtigendes Schreiben an die angesprochenen Kunden zu senden und über die tatsächliche Rechtslage aufzuklären. Zitat: