Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Schuldbefreiende Leistung an insolventes Unternehmen ist trotz entsprechender Veröffentlichung im Internet möglichveröffentlicht am 25. Juni 2010
BGH, Urteil vom 15.04.2010, Az. IX ZR 62/09
§ 82 InsODer BGH hat entschieden, dass ein Schuldner – bei im Übrigen fehlender Kenntnis von der Insolvenz der Gläubigerin – auch dann schuldbefreiend an die insolvente Gläubigerin leisten kann, wenn deren Insolvenz im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht worden ist. (mehr …)