Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Internet-Buchhändler haftet doch für urheberrechtswidrige Inhalteveröffentlicht am 30. Oktober 2013
LG Hamburg, Urteil vom 11.10.2013, Az. 310 O 111/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; § 22 S. 1 KUGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der Bücher und Kalender im Internet anbietet, für die unautorisierte Verbreitung von Fotos eines Künstlers in einem Kalender haftet. Er könne sich nicht auf die Unkenntnis einer fehlenden Nutzungsberechtigung berufen, so dass zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich sei. Ein „Buchhändlerprivileg“ insoweit, dass der Händler von Druckwerken nicht für die Inhalte zur Verantwortung zu ziehen sei, gebe es nicht. Der Buchhändler sei durch Regressansprüche gegen Lieferanten und Regelungen zur Unverhältnismäßigkeit bei Vernichtung und Rückruf ausreichend geschützt. Das OLG München hat dies erst kürzlich anders gesehen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Unerlaubter Vertrieb von Blechschildern u.a. mit Abbildungen von VW- und Porsche-Pkw kann strafbar seinveröffentlicht am 4. Juni 2012
KG Berlin, Urteil vom 27.09.2011, Az. 1 Ss 128/09
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 143 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas KG Berlin hat entschieden, dass der Vertrieb von Weckern, Wanduhren, Kalendern, Thermometern und Blechschildern mit Motiven von Kraftfahrzeugen der Typen „Porsche 356“ und „Porsche 911“ der Porsche AG sowie der Typen „Käfer“ und „Bulli-T 1“ der Volkswagen AG als Kennzeichenverletzung gemäß § 143 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG strafbar sein kann. Hierin sei eine unlautere Rufausbeutung zu sehen. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)