Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Freiburg: Einzelne unwirksame Klauseln führen nicht rückwirkend zur gesamten Unwirksamkeit eines AGB-Klauselwerksveröffentlicht am 6. August 2014
LG Freiburg, Urteil vom 31.03.2014, Az. 12 O 12/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB, § 310 BGB
Das LG Freiburg hat entschieden, dass einzelne unwirksame AGB-Klauseln nicht dazu führen, dass ein Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Verwendung des gesamten Klauselwerks in bereits abgeschlossenen Verträgen hat. Bezüglich zukünftig abzuschließender Verträge kann die Verwendung des Klauselwerks als konkrete Verletzungsform jedoch untersagt werden. Diesbezüglich sei der Antrag der Klägerin nicht zu unbestimmt. Zum Volltext der Entscheidung: