Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Die Motivierung von Kunden zur Abgabe von (positiven) Bewertungen durch Rabattversprechen ist wettbewerbswidrig / Zu der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnungveröffentlicht am 12. August 2011
OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2010, Az. I-4 U 136/10
§§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 1; 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, wenn er Kunden gegen Anbietung von Vergünstigungen (Rabatt von 10 – 25 % des Kaufpreises) bittet, positive Bewertungen über die erworbene Ware auf einem bestimmten Meinungsportal abzugeben. Auch die Verwendung solcher bezahlter Bewertungen, etwa als Meinung von Referenzkunden, sei unzulässig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Sind die Kundenbewertungen bei Tradoria von den Händlern manipuliert?veröffentlicht am 30. März 2009
In einer aktuellen Meldung weist Axel Gronen über einen, soweit zutreffend, bemerkenswerten Vorgang bei Tradoria hin. Er berichtet: „Bei Tradoria darf man den Bewertungen nicht trauen: Dort kann man sie ganz einfach fälschen und sich z.B. als Verkäufer selbst bewerten.“ und weiter: „Bei Tradoria herrschen aus Händlersicht paradiesische Zustände: Dort kann man sich als Händler problemlos selbst bewerten und loben. Damit sind aber alle Tradoria-Bewertungen für Käufer wertlos.“ (JavaScript-Link: Gronen). Es bleibt abzuwarten, wie Tradoria auf diesen Vorwurf reagiert. eBay hatte in der Vergangenheit mit dem eigenen Bewertungssystem zu kämpfen (Link: negative Bewertungen), scheint dieses Problem aber durch eine nachträgliche Änderung der Bewertungspolitik abgestellt zu haben. Tradoria sollte zu einer derartigen Reform ebenfalls in der Lage sein.