Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LAG Rheinland-Pfalz: Arbeitgeber darf Belegschaftsfoto auch nach Ausscheiden einzelner Arbeitnehmer verwenden / Kein Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmersveröffentlicht am 24. Oktober 2013
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 Sa 271/12
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, § 22 KuG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GGDas LAG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auch nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Gruppenbild der Betriebsangehörigen zu Werbezwecken verwenden darf, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Bestehens des Arbeitsverhältnisses seine Einwilligung in eine solche Aufnahme erteilt hat und er in dem Bild nicht individuell optisch oder namentlich herausgestellt wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)