Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr kann nach dem Vergütungsmodell des Geschädigten berechnet werdenveröffentlicht am 10. Mai 2011
BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az. I ZR 42/06
§ 97 Abs. 1 UrhGDer BGH hat in dieser Entscheidung in Hinblick auf die Höhe von fiktiven Lizenzgebühren auf Folgendes hingewiesen (Zitat): „Kann das Berufungsgericht sich – gegebenenfalls nach weiterem Sachvortrag und Beweisantritt der Klägerin – davon überzeugen, dass eine ausreichende Zahl von Lizenzverträgen nach dem Vergütungsmodell der Klägerin abgeschlossen wurde, kommt es entgegen der Ansicht der Revision des Beklagten grundsätzlich nicht darauf an, ob die in den Lizenzverträgen aufgeführten Lizenzsätze und sonstigen Konditionen für derartige Flash-Präsentationen allgemein üblich und objektiv angemessen sind. (mehr …)