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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. April 2010

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.11.2009, Az. 203 O 229/09
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Sonya Kraus als, so die Kammer, „prominenter Persönlichkeit“ Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 EUR zusteht, weil ihr Kopf in einer Bildmontage auf den nackten Körper einer anderen Person und der nackte Oberkörper einer fremden Person auf ihren bekleideten Körper montiert worden war. Die Höhe des Schadensersatzes begründete die Kammer damit, dass Sonya Kraus sich nicht nackt fotografieren lasse und zum anderen damit, dass die streitgegenständlichen Fotomontagen bei eBay angeboten worden seien.

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