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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. August 2009

    LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, Az. 4 O 251/05
    § 823 BGB; Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG; § 826 BGB

    Das LG Kiel hat entschieden, dass bei der Veröffentlichung von drei Nacktfotos im Internet über einen kurzen Zeitraum ohne Einwilligung der abgebildeten Person ein Schmerzensgeldanspruch der Geschädigten mit 25.000,00 EUR angemessen bewertet ist. Die Klägerin hatte in der Vergangenheit mit dem Beklagten eine Beziehung geführt, währenddessen der Beklagte 3 Fotos der Klägerin im halbnackten bzw. nackten Zustand anfertigte. Ihre Einwilligung hatte die Klägerin lediglich zum Testen der neuen Digitalkamera gegeben und den Beklagten gebeten, die Fotos sofort wieder zu löschen. Dies tat er nicht. Nach dem Ende der Beziehung stellte der Beklagte die drei Fotos der Klägerin versehen mit Name, Anschrift und Telefonnummer im Internet zum Download in einer Tauschbörse ein. (mehr …)

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