Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zur Definition des medizinisch bedingten Nährstoffbedarfsveröffentlicht am 8. Juni 2015
BGH, Urteil vom 02.10.2008, Az. I ZR 220/05
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB; § 1 DiätVDer BGH hat entschieden, dass die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels als „diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ nicht zulässig ist, wenn lediglich eine Modifizierung der normalen Ernährung vorliegt, mit welcher sich besondere medizinische Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen, die Modifizierung nicht praktikabel oder für den Patienten unzumutbar ist. Darüber hinaus genüge es jedoch für einen „medizinisch bedingten Nährstoffbedarf“, wenn die an bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe ziehen können. Zum Volltext der Entscheidung: