Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Es existiert keine Vermutungswirkung, dass derjenige, der ein nicht eingetragenes Geschmacksmuster veröffentlicht, auch dessen Inhaber istveröffentlicht am 1. Juli 2013
BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 23/12
Art. 11 GGV, Art. 14 Abs. 1 und 3 GGV, Art. 85 Abs. 2 Satz 1 GGVDer BGH hat sich in dieser Entscheidung mit dem Nachweis der Entstehung eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters befasst. Er hat darauf hingewiesen, dass es keine Vermutungswirkung für Inhaberschaft an dem fraglichen Geschmacksmuster zugunsten desjenigen gibt, der ein nicht eingetragenes (EU-) Geschmacksmuster offenbart. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)