Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Thüringen: Presse hat keine Einsichtsrechte in ein nicht rechtskräftiges Strafurteilveröffentlicht am 13. April 2015
OVG Thüringen, Beschluss vom 13.03.2015, Az. 1 EO 128/15
Art. 5 GG, § 4 Abs. 2 Nr. 1 TPG, § 4 Abs. 1 TPG (Thüringer Pressegesetz)Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Presse kein Anspruch auf Übersendung eines Strafurteils zusteht, welches noch nicht rechtskräftig ist. Auch § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes vom 14. Dezember 2012 (ThürIFG) begründe keinen Anspruch der Presse auf Überlassung einer anonymisierten Urteilskopie, denn das Gesetz gelte gem. § 2 Abs. 7 ThürIFG nicht für Gerichte, soweit Informationen aus den Verfahrensakten betroffen seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)