Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: Die private Faceook-Nachricht (eines Adeligen mit zahlreichen Rechtschreibfehlern zur Herleitung seines Adelstitels) darf nicht ohne Weiteres bei Facebook veröffentlicht werdenveröffentlicht am 4. Juli 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 7 W 5/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass private Nachrichten (Adeliger mit zahlreichen Rechtschreibfehlern), welche im sozialen Netzwerk Facebook von Nutzer zu Nutzer ausgetauscht werden und kein weiteres öffentliches Interesse haben, nicht veröffentlicht werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)