Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahntem, wenn der Internetauftritt des Abmahners offline istveröffentlicht am 26. April 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2009, Az. 4 W 88/09
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das für eine Abmahnung durch einen Mitbewerber erforderliche Wettbewerbsverhältnis nicht gegeben ist, wenn der Internetauftritt des Abmahners immer wieder und auch zum Zeitpunkt der Abmahnung offline ist und Bestellungen nicht aufgegeben werden können. Selbst erhaltene Abmahnungen seien kein Indiz für ein tatsächliches Handel treiben. Umsätze seien nicht vorgetragen worden, so dass eine Glaubhaftmachung des Konkurrenzverhältnisses nicht glaubhaft gemacht worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass der Rechteinhaber selbst ausschließliche Rechte für die Internet-Verwertung besitztveröffentlicht am 12. März 2013
OLG München, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 86/13
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG München hat entschieden, dass ein Rechteinhaber Auskunft über Anschlussinhaber wegen urheberrechtswidrigen Filesharings im Internet verlangen kann, auch wenn er selbst nicht die ausschließlichen Rechte für die Internetnutzung der für ihn lizenzierten Werke besitzt. Auch wenn der Rechteinhaber lediglich die ausschließlichen Rechte für den Video-Bereich an einer Fernsehserie besitze und einfache Nutzungsrechte für den Online-Bereich, sei er in seinen Rechten betroffen, weil auch die Videoauswertung der streitgegenständlichen Werke auf Probleme stoße, wenn diese zuvor kostenfrei im Internet heruntergeladen werden können.