Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Schleswig: Kauf von Handy mit Navigationssoftware darf nicht unangekündigt zu Update-Kosten von 11.500,00 EUR führenveröffentlicht am 27. September 2011
OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az. 16 U 140/10
§ 242 BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass eine Handy-Rechnung über 11.500 Euro nicht bezahlt werden muss, nachdem die Kosten im Wesentlichen dadurch entstanden, dass auf dem neu gekauften Handy eine Navigationssoftware installiert war, welche, ohne dass der Kunde darüber vorher ausreichend informiert worden war, fortlaufend kostenpflichtige Updates aus dem Internet bezog. Dabei richteten sich die Preise für die Internetnutzung nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Zitat aus der Pressemitteilung 29/2011 vom 26.09.2011: (mehr …)