Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Optiker darf mit „olympischen Preisen“ und „Olympia-Rabatt“ werbenveröffentlicht am 13. November 2014
BGH, Urteil vom 15.05.2014, Az. I ZR 131/13
§ 3 Abs. 2 OlympSchGDer BGH hat entschieden, dass ein Optiker mit „olympischen Preisen“ und einem „Olympia-Rabatt“ werben darf. Dies verstoße nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz. Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 OlympSchG liege nur dann vor, wenn durch eine Werbung die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung auf eine andere Ware oder Dienstleistung übertragen werde und diese Wertschätzung ausgenutzt werde, was indes bei einer Werbung mit „olympischen Preisen“ und einem „Olympia-Rabatt“noch nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)