Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Keine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung, wenn sich Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels aktiv von der Werbung abmelden müssenveröffentlicht am 19. Januar 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.12.2015, Az. 6 U 30/15
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 1 UKlaG, § 3 UKlaG; § 307 BGB; § 13 Abs. 2 TMG, § 15 Abs. 3 TMG; § 4a BDSG, § 28 Abs. 3a S. 2 BDSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels erteilte Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung unwirksam ist, wenn der Verbraucher auf einer Einwilligungserklärung eine Liste von 59 Unternehmen erhält und der Verbraucher für jedes Unternehmen ein Feld „Abmelden“ anklicken muss, wenn er von diesem keine Werbung erhalten möchte. Damit wäre der Verbraucher entgegen der gesetzlichen Regelung einem „opt-out“-Verfahren unterworfen. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung stelle darüber hinaus eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung dar. Bezüglich einer Einwilligung in die Nutzung von Cookies sei ein Opt-out-Verfahren jedoch zulässig. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungenveröffentlicht am 10. November 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.09.2015, Az. 6 U 60/15
§ 4 Nr. 1 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen (z.B. Versicherungen) im Wege des „Opt-in“ anzubieten sind. Diesem Erfordernis genüge es indes auch, wenn der Kunde sich „aktiv“ für oder gegen die Inanspruchnahme der Zusatzleistung entscheiden müsse und den Buchungsvorgang erst nach dieser Entscheidung fortsetzen könne. Hinweise, welche den Kunden zur Inanspruchnahme der Zusatzleistung motivieren sollen, seien unzulässig, wenn sie irreführend seien oder den Kunden unsachlich beeinflussen würden. Der Begriff der unsachlichen Beeinflussung sei dabei weit auszulegen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OVG Berlin-Brandenburg: Ein Anruf zur Nachfrage der Kundenzufriedenheit darf nicht zur Einholung von Einwilligungen für zukünftige Werbung genutzt werdenveröffentlicht am 7. September 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2015, Az. OVG 12 N 71.14
§ 3 Abs. 5 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 28 Abs. 3 BDSG; § 7 UWGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten darstellt, wenn ein Unternehmen per sog. Service Call die Zufriedenheit von Kunden abfragt und dabei gleichzeitig eine Einwilligung für zukünftige Werbemaßnahmen (per Telefon, SMS oder E-Mail) einholen will. Personenbezogene Daten dürfen auch nicht mittelbar zu Zwecken der Absatzförderung (für zukünftige Werbung) genutzt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Ausgestaltung des „Opt-in“-Erfordernisses für Zusatzleistungen bei Flugbuchungenveröffentlicht am 11. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.10.2014, Az. 6 U 148/13
Art. 23 Abs. 1 S. 4 EGV 1008/2008Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das „Opt-in“-Erfordernis für fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen auch dann erfüllt ist, wenn dem Nutzer während des Buchungsvorgangs sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen, als klare und gleichwertige Alternative angeboten wird. Unter diesen Umständen sei es als Ausgestaltung möglich, dass die Buchung nur fortgesetzt werden könne, wenn der Nutzer sich entweder für oder gegen die Zusatzleistung (z.B. Reiseversicherung) entschieden habe. Im vorliegenden Fall sei das Erfordernis der Klarheit jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Berlin: Im Rahmen einer telefonisch geführten Zufriedenheitsanfrage darf keine Werbeeinwilligung abgefragt werden / Opt-in im Datenschutzrechtveröffentlicht am 17. Oktober 2014
VG Berlin, Urteil vom 07.05.2014, Az. VG 1 K 253.12
§ 28 BDSG, § 38 BDSGDas VG Berlin hat entschieden (wir berichteten hier), dass die telefonische Einholung der Einwilligung eines Verbrauchers in zukünftige Werbung anlässlich einer Zufriedenheitsabfrage eines Verlages rechtswidrig ist und untersagte diese Praxis. Konkret ging es um die Anfrage eines Callcenter-Mitarbeiters: „Darf ich oder ein netter Kollege von … Sie noch einmal telefonisch oder auch per E-Mail oder SMS ansprechen, sobald wir wieder ein besonders schönes Medienangebot für Sie haben?“ Es handele sich dabei um eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten. Ähnlich entschieden hat dies bereits zweifach das OLG Köln unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten (hier und hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Berlin: Die telefonische Anfrage nach einer Werbeeinwilligung anlässlich einer Zufriedenheitsbefragung ist datenschutzrechtlich unzulässigveröffentlicht am 3. Juli 2014
VG Berlin, Urteil vom 07.05.2014, Az. 1 K 253.12
BDSG, BlnDSGDas VG Berlin hat entschieden, dass die telefonische Einholung der Einwilligung eines Verbrauchers in zukünftige Werbung anlässlich einer Zufriedenheitsabfrage eines Verlages rechtswidrig ist und untersagte diese Praxis. Es handele sich dabei um eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten. Ähnlich entschieden hat dies bereits zweifach das OLG Köln unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten (hier und hier). Zur juris-Pressemitteilung:
(mehr …) - OLG München: Eine E-Mail, die im Wege des „Double opt-in“ zur Bestätigung einer Newsletter-Bestellung auffordert, kann bereits Spam seinveröffentlicht am 20. November 2012
OLG München, Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12
§ 823 Abs. 1 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG München hat entschieden, dass eine E-Mail, die im Wege des so genannten „Double opt-in“-Verfahrens zu der Bestätigung einer Newsletter-Bestellung auffordert, bereits als unerlaubte Werbung zu qualifizieren ist, wenn keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt. Die Behauptung, dass sich die Klägerin auf der Internetseite der Beklagten unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse für das Newsletter-Abonnement angemeldet habe, genüge zum Nachweis einer Einwilligung nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Jena: Fluglinie darf in der Buchungsmaske eines Fluges die Bestellung einer bestimmten Versicherungsleistung nicht als Voreinstellung (Default-Einstellung) vorgebenveröffentlicht am 30. Mai 2011
OLG Jena, Urteil vom 06.04.2011, Az. 2 U 783/10
§§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 23 Abs. 1 S. 4 VO EG Nr. 1008/2008Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Fluglinie wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Kunden unaufgefordert in einer Eingabemaske die Buchung einer bestimmten Versicherungsleistung als sog. Default-Einstellung ankreuzt. Die Möglichkeit des Fluggastes, die jeweilige Versicherungsleistung wegklicken zu können, reichte dem Senat nicht aus, von einem Wettbewerbsverstoß abzusehen. Zitat: (mehr …)
- BGH: Auch die Telefonwerbung bedarf einer gesonderten Einwilligung des jeweiligen Anschlussinhabersveröffentlicht am 12. Mai 2011
BGH, Beschluss vom 14.04.2011, Az. I ZR 38/10
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass nicht nur die Werbung per E-Mail, sondern auch Telefonwerbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG eine gesonderte, nur auf die Einwilligung in eine solche Werbung bezogene Zustimmungserklärung des Betroffenen erfordert („Opt-in“-Erklärung) und eine Einwilligung, die in Textpassagen enthalten ist, die auch andere Erklärungen oder Hinweise enthalten, diesen Anforderungen nicht gerecht wird. Zitat: „Für die Einwilligung in eine Werbung mit einem Telefonanruf nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG gilt insoweit dasselbe. Auch eine solche Einwilligung setzt eine gesonderte – nur auf die Einwilligung in die Werbung mit einem Telefonanruf bezogene – Zustimmungserklärung des Betroffenen voraus. Diesen Anforderungen genügt die hier in Rede stehende Einwilligungserklärung nicht, da sie sich nicht nur auf die Werbung mit einem Telefonanruf, sondern auch auf die telefonische Benachrichtigung über einen Gewinn bezieht.“
- OLG Stuttgart: Gewinnspielanmeldung ist keine Einwilligung für Werbeanrufeveröffentlicht am 19. März 2011
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2010, Az. 2 U 29/10
§ 7 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Anmeldung bei einem Gewinnspiel im Internet nicht gleichzeitig eine Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen darstellt. Eine solche Anmeldung unter Verwendung von Daten, die in jedem Telefonverzeichnis frei zugänglich seien und die somit jedermann abrufen und insoweit (miss-)brauchen könne, reiche nicht zum Nachweis einer Einwilligung in spätere Anrufe aus. Die Identität des Anmeldenden könne auf diese Weise nicht sicher gestellt werden. Im vorliegenden Fall hatten die Zeuginnen, die später durch Werbeanrufe belästigt wurde, angegeben, sich gar nicht für ein Gewinnspiel angemeldet zu haben. Das Gericht befand diese Aussagen für glaubwürdig, zumal eine Zeugin noch nicht einmal eine Computer besaß. Zum Volltext der Entscheidung: