IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Juli 2014

    LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014, Az. 1 Sa 421/13
    § 1 Abs. 1 KSchG

    Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der über 17.000 Dateien auf seinen Dienstrechner aus dem Internet herunterlädt („exzessive Nutzung des Internets während seiner Arbeitszeit“) ordentlich gekündigt werden kann, ohne dass zuvor eine arbeitsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Januar 2010

    LAG München, Urteil vom 05.08.2009, Az. 11 Sa 1066/08
    §§ 54 Abs. 1 BAT; 174, 626 BGB

    Das LAG München hat entschieden, dass die arbeitnehmerseitige eigenmächtige Änderung einer bestehenden Berechtigung zum Zugriff auf ein geschütztes SAP-System zur fristlosen Kündigung berechtigt. Im vorliegenden Fall hatte sich der Arbeitnehmer vollständige Lese- und Schreib-Rechte an einem Qualitätssicherungssystem verschafft, wobei er, so die Münchener Kammer, die berechtigten Interessen der Beklagten an einer Beschränkung der Nutzungsrechte ignoriert habe. Darüber hinaus habe er den Eindruck erweckt, sein Arbeitskollege Herrn Dr. M. habe unerlaubte Manipulationen am Computersystem des DPMA vorgenommen. Er habe in rechtswidriger Weise Benutzerprofile umgestaltet, weil er unstreitig weder zur Änderung seines eigenen noch des Benutzerprofils seines Arbeitskollegen Herrn Dr. M. berechtigt gewesen ist. Der Kläger habe sich unberechtigterweise schreibenden Zugriff auf das Modul „Qualitätssicherung“ im SAP-System der Beklagten verschafft. Damit habe er schreibenden Zugriff auf Daten des Rechnungswesens, des Controlling sowie der Anlagenbuchhaltung nehmen können. Indem der Kläger nach Art eines „Hackers“ sich hier Zugriffsrechte auf das EDV-System verschafft habe, die ihm von der Beklagten nicht eingeräumt worden seien, habe er in schwerwiegender Weise gegen seine arbeitvertraglichen Pflichten verstoßen und damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig verletzt. In diesem Zusammenhang könne den Kläger nicht entlasten, dass er der Auffassung gewesen sei, den von ihm hergestellten Zugang zum System zwingend zu benötigen, um die ihm gestellte Arbeitsaufgabe erledigen zu können. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juli 2009

    OLG Brandenburg, Urteil vom 17.06.2009, Az. Kart W 11/09
    § 307 BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die zu Tage getretene versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zu Lasten der Mitbieter einen schweren Vertragsverstoß darstellt, welcher eBay berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen und die sofortige Sperrung aller Konten durchzuführen. Dass nach Darstellung des Inhabers des Computershops nicht er selbst, sondern vielmehr einer seiner Mitarbeiter, der Zugang zu allen Mitgliedskonten gehabt haben soll, für die Manipulationen verantwortlich gewesen sei, hielt der Senat für unerheblich. Ein gewerblicher Verkäufer könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ein Mitarbeiter unbefugt und ohne seine Kenntnis in dieser Art und Weise gehandelt habe. Der Verkäufer hafte nämlich für seinen Mitarbeiter, da er seine Zugangsdaten an ihn weitergegeben und damit das missbräuchliche Handeln von seinen Konten aus ermöglicht habe. (mehr …)

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