Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Eine Werbung mit einem (erläutertem) „Apothekenverkaufspreis“ für rezeptfreie Arzneimittel ist irreführend, da unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers suggeriert wirdveröffentlicht am 11. Februar 2014
KG Berlin, Urteil vom 17.01.2014, Az. 5 U 89/13
§ 78 Abs. 3 S.1, 2. Hs AMG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine Apotheke nicht rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel (OTC-Produkte) mit einem Preisvorteil gegenüber dem „AVP“ („Apothekenverkaufspreis“) bewerben darf, auch wenn dieser „AVP“ auf einer Internet-Unterseite, die per Link erreichbar ist, ausführlich erläutert wird. (mehr …)