Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Ein sog. P-Vermerk begründet keine Vermutung, dass der Genannte Hersteller eines damit versehenen Tonträgers istveröffentlicht am 2. August 2013
BGH, Urteil vom 28.11.2002, Az. I ZR 168/00
§ 10 Abs. 1 und 2 UrhG, § 85 Abs. 1 UrhG, § 98 Abs. 1 UrhG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass der so genannte P-Vermerk (P im Kreis) auf einem Tonträger nach deutschem Recht keine Vermutung der Herstellerschaft begründet. Grund ist, dass auch nach den Vorschriften des Art. 11 des Rom-Abkommens über die Anbringung des P-Vermerks nicht sichergestellt sei, dass das in dem P-Vermerk genannte Unternehmen tatsächlich Inhaber des Tonträgerherstellerrechts sei. Das im P-Vermerk genannte Unternehmen könne vielmehr auch Inhaber einer ausschließlichen Lizenz sein, ohne dass dies aus dem Vermerk selbst ersichtlich sei. Zum Volltext der Entscheidung: