Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- KG Berlin: Soll ein Vertrag mittels PostIdent-Verfahren geschlossen werden, muss der Kunde zuvor darüber aufgeklärt werdenveröffentlicht am 31. Januar 2012
KG Berlin, Urteil vom 21.10.2011, Az. 5 U 93/11
§ 312c Abs. 1 BGB, § 312c Abs. 2 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG , 5a Abs. 4 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Übersendung eines Vertrages durch ein Telekommunikationsunternehmen auf dem Postweg wettbewerbswidrig ist, wenn der Kunde im Wege des PostIdent-Verfahrens mit seiner Unterschrift nicht nur den Empfang der Sendung bestätigt, sondern zugleich einen Vertrag abschließt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Kunde darüber im Vorhinein nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Anderenfalls liege eine Irreführung des Verbrauchers über die Folgen seiner Unterschriftsleistung vor. Zum Volltext der Entscheidung: