IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Februar 2009

    Neben dem immer größeren Aufkommen von Shopping-Clubs (Link: Shopping-Clubs) findet auch das Liveshopping immer mehr Zulauf, wie www.ibusiness.de berichtet. Grundidee eines Liveshops ist es, nur ein Produkt über einen kurzen Zeitraum (z.B. 24 Stunden) anzubieten und durch große Abnahmemengen in dieser kurzen Zeit einen sehr günstigen Preis gestalten zu können. Mit dem Aufkommen einer größeren Masse von Shops wird dieses System mittlerweile in verschiedenen Variationen eingesetzt, die Grundidee bleibt jedoch dieselbe. Angesprochen werden von solchen Angeboten vor allem Nutzer, die  durchschnittlich 6,7 Stunden am Tag im Internet verbringen (Heavy-User). In Deutschland sind die bekanntesten Liveshops preisbock.de und guut.de mit einem Bekanntheitsgrad von über 80 – 90 %. Doch auch andere Liveshopping-Angebote wie das Elektronikportal myby.de, ein Gemeinschaftsprojekt von KarstadtQuelle und AxelSpringer, erarbeiten sich einen zunehmend höheren Bekanntheitsgrad.

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