Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BKartA: Amazon hält an Preisparität nicht mehr fest / Amazon-Händler dürfen außerhalb von Amazon billigere Preise anbietenveröffentlicht am 30. August 2013
Das BKartA hat darauf hingewiesen, dass Amazon an der sog. Preisparität nicht mehr festhalten will. Zur Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 27.08.2013: (mehr …)
- LG München: Amazon darf neue Preisparitätsklausel nicht verwendenveröffentlicht am 9. Mai 2010
LG München I, Beschluss vom 30.04.2010 (nicht gesichert), Az. 37 O 7636/10
§§ 3; 4 Nr. 1 UWG; § 20 GWBDas LG München I hat entschieden, dass die von Amazon seinen Händlern seit dem 01.05.2010 auferlegte Preisparitätsklausel wettbewerbswidrig ist, da es sich um eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungs- klausel handele. Gegen Amazon vorgegangen war der Betreiber der Plattform Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher (ZVAB). Hierzu erklärte die Antragstellerin in einer Pressemitteilung: (mehr …)