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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 15.01.2009, Az. I ZR 57/07
    §§ 87 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass die Bewerbung einer Software, die auch dazu genutzt werden kann, den Kopierschutz von verschlüsselten Fernsehprogrammen aufzuheben, rechtswidrig ist, wenn genau diese Funktion in der Werbung herausgestellt wird. Als Folge davon dürfe eine solche Ware nicht in den Verkehr gebracht werden, solange die durch den Vertreiber selbst geschaffene Gefahr von Urheberrechtsverletzungen fortbestehe. Dies gelte auch, wenn die streitgegenständliche Software auch für urheberrechtskonforme Zwecke genutzt werden könne. Der Unterlassungsanspruch des klagenden Pay-TV-Senders bestehe nach Auffassung des Gerichts auch vorbeugend, da durch die Bewerbung der Software schon vor dem Vertrieb eine Erstbegehungsgefahr für urheberrechtswidriges Verhalten geschaffen worden sei. Diese Gefahr werde auch nicht durch eine Einstellung der Werbung aufgehoben, da im Kreis der potentiellen Nutzer bereits eine Erwartungshaltung geweckt worden sei, die auch nach Aufgabe der Werbung fortbestehe.

  • veröffentlicht am 21. Februar 2009

    Größeres Aufsehen erhielt kürzlich die französische Plattform von eBay. Dort wehrte sich ein eBay-Kunde gegen die Vergabe des „gelben Sterns“, welcher seit Jahren das Erreichen von 10 – 49 Bewertungen signalisiert. Bei eBay gibt es weitere Stern-Auszeichnungen in anderen Farben (eBay). Diese Sterne im Miniaturformat galten bislang völlig unstrittig als positive Kennzeichnung. Dies sah ein Kunde eBays aus der Region Champagne-Ardenne im Nordosten-Frankreichs anders, der sich mit der eBay-Auszeichnung zu sehr an den Judenstern erinnert fühlte, eine im Dritten Reich aufgekommene Zwangskennzeichnung jüdischer Mitbürger. Seine Beschwerde hatte auch Erfolg: Der „Gelbe Stern“ wurde bei ebay.fr umgetauft in „Erster Stern“ oder französisch „premiere etoile“ (eBay.fr). Die mehr als traurige Historie des Judensterns muss bewusst sein und bleiben und darf keinesfalls verharmlost werden. Ein historisch exakter Umgang mit dem Stern hätte jedoch frühzeitig für Entspannung gesorgt: u.a. wies der Judenstern in Anlehnung an den Davidsstern sechs Zacken auf, in Frankreich regelmäßig mit dem französischen Wort „Juif“ (Jude) oder „Juive“ (Jüdin) verbunden, der eBay-Stern weist dagegen fünf Zacken auf (Wikipedia).

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