Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Kosmetik für Hautpflege ist auch bei Einsatz für eine Hauterkrankung kein Präsentationsarzneimittelveröffentlicht am 18. August 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 16.07.2015, Az. 3 U 215/14
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 21a AMG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG; § 27 LFGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein kosmetisches Hautpflegeprodukt nicht deshalb ein Präsentationsarzneimittel darstellt, weil es in Fachkreisen im Zusammenhang mit Arzneimitteln begleitend für eine Hauterkrankung eingesetzt wird. Die Einordnung eines Produkts bestimme sich anhand der überwiegenden Zweckbestimmung nach objektiven Merkmalen, für die die Verkehrsanschauung maßgeblich sei. Vorliegend werde das streitgegenständliche Produkt nicht vorrangig als Mittel zur Behandlung von Neurodermitis gesehen, sondern als ergänzendes Pflegeprodukt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Rheinland-Pfalz: Auch eine Weinschorle, die nicht vom Winzer kommt, darf als „Winzerschorle“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 4. Oktober 2013
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2013, Az. 8 A 10219/13.OVG
§ 1 LMKV, § 4 LMKV; § 11 LFGBDas OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, dass keine Irreführung des Verbrauchers vorliegt, wenn eine so bezeichnete „Winzerschorle“ nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt wurde. Die Bezeichnung wecke beim Verbraucher keine dementsprechende Vorstellung. Zur Pressemitteilung Nr. 34/2013: